Massage ohne Verordnung
Als mobile gewerbliche Masseurin darf ich zu Ihrer Gesundheitserhaltung beitragen. Die Behandlungen dienen der Krankheitsvorbeugung sowie der Steigerung des Wohlbefindens und der Leistungsfähigkeit. Sie benötigen keine Verordnung und die Kosten können nicht bei Ihrer Gesundheitskasse eingereicht werden.
Massage mit Verordnung
Als mobile Heilmasseurin dürfen verschiedenste Krankheitsbilder behandelt werden. Dies erfordert jedoch eine Verordnung von Ihrem Hausarzt. Wenn Sie diese Verordnung von Ihrer Gesundheitskasse bewilligen lassen, bekommen Sie einen Teil meines Honorars zurück. Bei einer Zusatzversicherung können Sie (nach der Refundierung von Seiten der Gesundheitskasse) um den noch ausstehenden Betrag ansuchen.
Leitfaden bei Verordnung – z.B.: ÖGK
Als erstes holen Sie sich von Ihrem Hausarzt eine Verordnung. Diese muss sehr ausführlich sein, denn nur verordnete Behandlungen werden später rückerstattet.
z.B.: 20 min. manuelle Heilmassage,
20 min Niederfrequenztherapie,
15 min Mittelfrequenztherapie,
5 min Ultraschall
Sobald Sie den Verordnungsschein haben, müssen Sie diesen innerhalb von 14 Tagen bei der SVS bewilligen lassen. (ÖGK und BVAEB haben seit Corona keine Bewilligungspflicht!) Dies können Sie per E-Mail, Fax, online, persönlich in einer Zweigstelle oder per Post erledigen. Nur bei bewilligter Verordnung erfolgt später eine Kostenerstattung!
Die bewilligte Verordnung bekommen Sie aus Datenschutzgründen auf dem Postweg retour.
Ab dem Datum der Bewilligung muss innerhalb von 4 Wochen mit der Therapie begonnen werden.
Nach jedem Massagetermin wird meine Honorarnote bezahlt und Sie bekommen eine Rechnung.
Meine Honorarnoten können Sie einzeln, oder gesammelt mit dem Formular auf Kostenersatz einreichen.
Info: die Behandlungen sollten laut ÖGK innerhalb eines Quartals abgeschlossen sein – spätestens bis zum Ende des zweiten Quartals.
Stellen Sie den Antrag auf Kostenersatz:
> mit ID-Austria online
> oder per Formular.
Das Formular erhalten Sie in jeder Zweigstelle oder über die Homepage zum Ausdrucken. Dieses ausgefüllte Formular können Sie persönlich abgeben, oder per E-Mail, Fax bzw. per Post schicken. Die Honorarnoten dazugeben nicht vergessen!
Tipp: Reichen Sie Kopien ein. Originale müssen 3 Jahre aufbewahrt werden!
Die Kostenerstattung wird auf Ihr Konto überwiesen. Sollten Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können Sie den ausstehenden Betrag bei dieser einreichen. Meist übernehmen Zusatzversicherungen die restlichen Kosten.